Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst alle Fragen rund um das "Rechtsprodukt" Versicherung. Hier ist die private Versicherung gemeint, nicht die Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.). 

Die Zahl der Problemfelder ist groß. Im Gegensatz etwa zu einem Kaufgegenstand, den man real in der Hand halten kann, "lebt" eine Versicherung allein von der oftmals schwer fassbaren vertraglichen Definition der Leistung. Von Bedeutung sind in der Praxis insbesondere folgende Fragen: