Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht umfasst alle Fragen rund um das "Rechtsprodukt" Versicherung. Hier ist die private Versicherung gemeint, nicht die Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.).
Die Zahl der Problemfelder ist groß. Im Gegensatz etwa zu einem Kaufgegenstand, den man real in der Hand halten kann, "lebt" eine Versicherung allein von der oftmals schwer fassbaren vertraglichen Definition der Leistung. Von Bedeutung sind in der Praxis insbesondere folgende Fragen:
- Folgen nicht oder verspätet gezahlter Versicherungsprämien
- Verstoß gegen sog. Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers
- Wegfall/ Einschränkung der Leistungspflicht aufgrund grob fahrlässiger/ vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Eingreifen sog. Risikoausschlüsse
- Nachweis des Versicherungsfalls (z.B. Wildunfall in der Kasko-Versicherung oder Einbruch-Diebstahl, jeweils ohne Zeugen)
- Haftung des Versicherungsnehmers für Dritte
- Höhe der Versicherungsleistung/ Sachverständigenverfahren
- Bewertung der Invalidität in der Unfallversicherung/ Bewertung der Berufsunfähigkeit
- Erforderlichkeit von Heilbehandlungsmaßnahmen in der Krankenversicherung
- Schadensersatzverpflichtung von Versicherungsagenten/ Versicherungsmaklern bei Falschberatung oder sonstigen Fehlern
