Verkehrsrecht
Ihr Vorteil: Unser Sachverstand
Über die Jahre ist es gelungen, die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen immer komplizierter zu gestalten. Die dazu ergangene, in weiten Teilen völlig uneinheitliche Rechtssprechung füllt mittlerweile dicke Wälzer. Der Versicherer Ihres Unfallgegners kennt diese Rechtssprechung - insbesondere die für ihn günstigen Urteile.
Sichern Sie sich Chancengleichheit. Verzichten Sie nicht auf kompetente Beratung. Wir sind intensiv ausgebildet und verfügen über langjährige Praxiserfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Dies umfasst zum einen den Fahrzeugschaden und eventuelle Folgeschäden (Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.) sowie die Folgen von Körperverletzung und Tötung (Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsschäden usw.).
Ihr Vorteil: Unsere Unabhängigkeit
Wir sind ausschließlich Ihnen verpflichtet und garantieren Ihnen eine unabhängige Beratung und Vertretung Ihrer Interessen.
In der Regel verspricht die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten schnelle Soforthilfe durch so genannte "Schadenschnelldienste". Es liegt auf der Hand, dass der, der den Schaden bezahlen soll, Sie nicht unabhängig berät.
Vielfach bietet auch die Reparturwerkstatt die schnelle Abwicklung des Unfallschadens an. Dies beschränkt sich aber häufig auf die Reparatur- und Mietwagenkosten. Sofern weitere Ansprüche bestehen, verschenken Sie bares Geld.
Kosten
Die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt (wie auch für den eigenen Sachverständigen) sind als sogenannte Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen der Haftung von dem Schädiger grundsätzlich zu ersetzen. Lassen Sie sich von uns beraten. Die Information wegen der Kosten erfolgt selbstverständlich vorab, unverbindlich und kostenlos. Ein Anruf genügt!
