Verkehrsrecht

Flensburger Punkte: Tilgungsfristen

Tilgungsfrist

Punkte bleiben nicht für immer im Register. Sie werden nach genau geregelten Fristen automatisch, d.h. ohne Antrag gelöscht. Es erfolgt keine Benachrichtigung.

2 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldentscheidungen)

1) Verkehrsstraftaten

- ohne Alkohol- u. Drogenfahrten

- ohne Taten, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

2) Ordnungswidrigkeiten die wegen Folgetaten nicht gelöscht wurden (Ausnahme: Alkohol- u. Drogenfahrten)

sonstige Verkehrstraftaten, also insbesondere Alkohol- u. Drogenfahrten und Taten, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis geführt habe


Nach Fristablauf („Tilgungsreife“) werden die Punkte nicht sofort gelöscht, sondern noch ein weiteres Jahr gespeichert (so genannte „Überliegefrist“). Die Punkte werden dann aber nicht mehr bei der Bewertung neuer Taten berücksichtigt. Folgt aber in der Tilgungsfrist eine weitere Tat und wird diese in der Überliegefrist rechtskräftig eingetragen, wird die Löschung gehemmt, siehe unten.

Fristbeginn

Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit Rechtskraft, beim Strafbefehl mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter und beim Strafurteil mit dem Tag der Verkündung des ersten Urteils. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperrfrist beginnt