Verkehrsrecht
Nirgends gerät man völlig unverhofft so schnell in Konflikt mit dem Gesetz (oder den Gesetzeshütern), wie im Straßenverkehr. Ein Moment der Unaufmerksamkeit oder ein (vermeintlich) unverschuldeter Unfall - schon steht der Vorwurf im Raum, eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begangen zu haben.
Wir stehen Ihnen von Anfang an als erfahrene Verteidiger zur Seite - je früher, desto besser. Eine unbedachte Äußerung gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle und schon kann eine gute Verteidigungsposition zerstört sein.
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Das aktuelle Urteil:
OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 3 Ss 105/09
Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gem. § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit. (Leitsatz des Gerichts)
