Sozialrecht

Wesentliche Aufgabe der Sozialversicherung ist es, die Folgen von Krankheit, Unfällen oder Pflege abzufedern.

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt im Krankheitsfall - zumindest im Wesentlichen - die Kosten der Heilbehandlung. Fällt krankheitsbedingt Erwerbseinkommen aus (nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber), zahlt die Krankenversicherung Krankengeld. Auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt die Krankenversicherung durch Kostenübernahme. Erforderlichenfalls werden auch Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen übernommen. Im Bereich der Familienhilfe zahlt die Krankenversicherung Krankengeld auch bei der Erkrankung eines Kindes und übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe.

Bei dauernder Erkrankung tritt die gesetzliche Rentenversicherung durch Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ein. (mehr erfahren ...)

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Arbeitsunfällen (einschließlich Wegeunfällen, Arbeitsgeräteunfällen) oder Berufskrankheit ein. Ihre Leistungen umfassen die Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Geldleistungen während der Heilbehandlung oder Rehabilitation, Zahlung einer Verletztenrente, Leistungen an Hinterbliebene und Abfindungen (auf die Unfallrente). Außerdem fördert die gesetzliche Unfallversicherung den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

Die Pflegeversicherung tritt bei Pflegebedürftigkeit ein. Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen festgestellt. Abhängig von der Einstufung der Pflegebedürftigkeit bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen von finanzieller Unterstützung bis zu tatsächlichen Leistungen.