Sozialrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Das Sozialrecht ist ein sehr breites Rechtsgebiet, dass insbesondere in folgende Bereiche umfasst:
- soziale Förderung (Ausbildungsförderung, Familienleistungen, Wohngeld, Schwerbehindertenintegration)
- Hilfe (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Kinder- und Jugendhilfe)
- Vorsorge (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Rente, Unfall, Pflege)
- Entschädigung
Unsere Beratung erstreckt sich selbstverständlich auch auf die mit den Verfahren verbundenen Kosten, die Kostentragungspflicht von Rechtsschutzversicherungen und die Möglichkeiten der Finanzierung durch den Staat durch Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe.
Die aktuelle Entscheidung:
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 19/07 R
Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Brustvergrößerung bei Brustasymmetrie der Klägerin. Eine Entstellung konnte gerichtlich nicht festgestellt werden. Die vorgetragenen psychischen Beeinträchtigungen können einen Anspruch psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung begründen, nicht aber auf eine Brustvergrößerung.
