Mietrecht

Die Parteien des Mietvertrages haben zahlreiche Pflichten. Die wichtigsten sind natürlich die Pflicht, den Gebrauch der Mietsache zu gewähren und die Miete zu zahlen. Kommt es hier zu Problemen, haben die Parteien zahlreiche Möglichkeiten zu regieren: Abmahnung, Kündigung, Mietminderung, Ersatzvornahme usw.. Daneben bestehen noch so genannte Nebenpflichten, insbesondere ....