Ehe & Familie

Wir beraten sie in allen Rechtsfragen rund um den Bereich Ehe und Familie. Wesentlich sind hier Fragen zu Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung. Daneben erstreckt sich unsere Beratung auf die weiteren Gebiete des Familienrechts, insbesondere Verwandschaft, Unterhalt, Adoption, das Recht der elterlichen Sorge, die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Verlöbnis und Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie Fragen der Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft.

Unsere Beratung erstreckt sich selbstverständlich auch auf die mit den Verfahren verbundenen Kosten, die Kostentragungspflicht von Rechtsschutzversicherungen und die Möglichkeiten der Finanzierung durch den Staat durch Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe.

Die aktuelle Entscheidung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. April 2008  XII ZR 107/06

Zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts.

>> Die Pressemitteilung des BGH.