Arbeitsrecht

Abmahnungen stellen ein häufiges Mittel des Arbeitgebers dar, um Arbeitnehmer zu disziplinieren. Abmahnungen bereiten häufig Kündigungen vor und sind häufig die Voraussetzung für die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Rechtssprechung hat hier eine große Zahl von Fallvarianten entwickelt.

Abmahnungen müssen gewisse inhaltliche Standards erfüllen, die aus der Funktion der Abmahnung folgen (Dokumentation von Fehlverhalten und Hinweis auf die Konsequenzen). Bei einem Verstoß hiergegen ist die Abmahnung nicht geeignet, eine nachfolgende Kündigung vorzubereiten.

Abmahnungen behalten ihre "Wirksamkeit" nicht ewig. Die Rechtssprechung hat hier keine festen Zeiträume entwickelt, sondern betont, dass es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt, die allenfalls Tendenzen erkennen lassen.