Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die Bandbreite erstreckt sich dabei insbesondere über die Gestaltung oder Auslegung von Arbeitsverträgen (Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Gratifikationen, Teilzeitregelung, Befristung, Probearbeitsverhältnis, Elternzeit usw.) über Beratung und Vertretung bei Abmahnungen, Kündigungen, Änderungskündigungen bis zu kollektivrechtlichen Fragen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat/ Personalrat.

Unsere Beratung erstreckt sich selbstverständlich auch auf die mit den Verfahren verbundenen Kosten, die Kostentragungspflicht von Rechtsschutzversicherungen und die Möglichkeiten der Finanzierung durch den Staat im Rahmen von Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe.

Die aktuelle Entscheidung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.11.2007, 6 AZR 1108/06

Zur Drohung des Arbeitgebers mit einer fristlosen Kündigung, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen: Widerrechtlichkeit, Anfechtung, Bedenkzeit. 

>> Die Entscheidung im Volltext.